Wie bekommen Sie ein Rezept?

 

Voraussetzung für eine logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ausstellen kann diese Rezept jeder Hausarzt oder Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe).

  • Behandlungsbeginn: Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezeptes beginnen. Sprechen Sie also rechtzeitig einen Termin mit uns ab!
  • Kosten: Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen allerdings einen Eigenanteil übernehmen. Dieser beträgt 10% der Gesamtkosten sowie eine Gebühr von 10,00 Euro pro Rezept.
  • Hausbesuche: Hausbesuche werden ebenfalls von den gesetzlichen Kassen übernommen, müssen aber vom Arzt verordnet werden.
  • Privat Versicherte: Für privat Versicherte berechnen wir den ortsüblichen Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Patienten.